Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beteiligung an und die Verwaltung von Unternehmen der Produktion von Kuverts aller Art, insbesondere der Produktion von Hüllen, Briefumschlägen, Versandtaschen und artverwandter Artikel einschließlich deren Vertrieb. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft kann im Inland und Ausland Zweigniederlassungen errichten.