Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung von Unternehmen und Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen, im In- und Ausland