| Gegenstand | Die Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches VIII. Das umfasst insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung, flexible Betreuungsformen, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen und ihre Familien. |