| Gegenstand | Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbereich.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die Errichtung und Erhaltung von Bildungs- und Erziehungs- beziehungsweise Betreuungseinrichtungen, insbesondere von Schulen in freier Trägerschaft;
b) die Übernahme von Trägerschaften freier Schulen im Rahmen des staatlichen Rechts;
c) die Betreuung und Beratung von Bildungs-, Erziehungs- oder Betreuungseinrichtungen;
d) die Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung;
e) die Erforschung neuer Konzepte im Bereich der Schulentwicklung und Familienhilfe; die Gesellschaft kann diese Forschungen selbst initiieren oder unterstützen;
f) die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sowie Spenden- und Schulgeldeinnahmen. |