Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbereich.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die Errichtung und Erhaltung von Bildungs- und Erziehungs- beziehungsweise Betreuungseinrichtungen, insbesondere von Schulen in freier Trägerschaft;
b) die Übernahme von Trägerschaften freier Schulen im Rahmen des staatlichen Rechts;
c) die Betreuung und Beratung von Bildungs-, Erziehungs- oder Betreuungseinrichtungen;
d) die Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung;
e) die Erforschung neuer Konzepte im Bereich der Schulentwicklung und Familienhilfe; die Gesellschaft kann diese Forschungen selbst initiieren oder unterstützen;
f) die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sowie Spenden- und Schulgeldeinnahmen.