Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen.
Die Gesellschaft darf im In- und Ausland sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie gründen oder erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen über-nehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.