Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens in jeglicher Form, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien und sonstigen Vermögenswerten, im eigenen Vermögen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach den KWG/KAGB werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, Management Services und Beratungsdienstleistungen bereitstellen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen