| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens in jeglicher Form, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien und sonstigen Vermögenswerten, im eigenen Vermögen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach den KWG/KAGB werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, Management Services und Beratungsdienstleistungen bereitstellen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen |