Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beratung, der Verkauf, die Planung und Projektierung von Neuerbaren Energien, mobilen und stationären Energiespeichern;
die Installation, Inbetriebsetzung und Wartung von Energiesystemen;
das Recycling von Energiesystemen