Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Einkauf und Vertrieb von Dienstleistungen und Gütern, die dem Zwecke der Unterhaltung dienen, unter anderem Bücher, Spiele, Videos, informierende Artikel und Multimedia