Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Eingehen und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften, Vermögensaufbau, Erbringung von Managementdienstleistungen sowie alle Tätigkeiten, die geeignet sind, diesen Zweck zu fördern