Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere Erwerb, Halten, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten, jedoch nicht als Dienstleistung für Dritte.