| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen und das Management von Unternehmensbeteiligungen sowie Unternehmensberatung und Verwaltung eigenen Vermögens. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sowie im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die der Förderung ihres Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen. |