Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder
durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, Sanieren und der Verkauf von eigenen Immobilien sowie alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten und Nebentätigkeiten sowie alle Geschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Ausgenommen ist der
gewerbliche Handel mit Immobilien.
(2) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.