| Gegenstand | Übernahme und Durchführung von kaufmännischen Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben für Dritte. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, erwerben oder pachten, und sich an solchen, auch unter Übernahme der unbeschränkten Haftung und der Geschäftsführung, beteiligen, sowie ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |