Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme und Durchführung von kaufmännischen Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben für Dritte. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, erwerben oder pachten, und sich an solchen, auch unter Übernahme der unbeschränkten Haftung und der Geschäftsführung, beteiligen, sowie ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.