Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, Erbringung von Beratungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Unternehmen mit Ausnahme von Geschäften gemäß § 34c GewO.