| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, das Halten und die Verwaltung von Immobilien und Beteiligungen daran bzw. Beteiligung an hierzu vorgesehenen Gesellschaften, das Halten von Geschäftsanteilen, soweit der vorstehende Gegenstand erlaubnisfrei möglich ist.
Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |