| Gegenstand | Betrieb von Fast Food Systemgastronomie (erlaubnisfrei gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 GastG). Die Gesellschaft ist befugt, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |