| Gegenstand | Handel mit Pflanzen und Blumen einschließlich Zubehör. Außerdem kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an ähnlichen oder verwandten Unternehmen in jeder Form im In- und Ausland beteiligen und solche auch selbst errichten sowie Zweigniederlassungen gründen. |