| Gegenstand | die Erhaltung und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Investments in Beteiligungen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausgenommen sind Tätigkeiten als Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs sowie, sofern nicht Erlaubnis vorliegt, sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Ausgenommen sind ferner das Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie die Durchführung von Investments in Gesellschaften im Bereich der industriellen Dekarbonisierung.
Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt. |