| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.09.2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11.09.2030 einmalig oder mehrfach um bis zu 1.150.144,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen wobei das Bezugsrecht in den folgende Fällen ausgeschlossen werden kann:
- zum Ausgleich von infolge einer Kapitalerhöhung entstehenden Spitzenbeträgen
- für Erhöhungen des Grundkapitals gegen Bareinlagen gemäß gemäß den Bestimmungen des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG um bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ausübung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals, in diesem Fall darf der Ausgabebetrag neuer Stammaktien den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand um um jeweils höchstens 5 % unterschreiten
- sofern die neuen Aktien gegen Sacheinlagen als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen ausgegeben werden (Genehmigtes Kapital 2025/I) |
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