Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten und die Verwaltung von eigenem Vermögen, einschließlich der Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften.
Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insb. auch das Traden und Halten von Optionen, Wert-papieren, ETF's und anderen Investments. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen