| Gegenstand | Erwerb, das Halten und die Verwaltung von eigenem Vermögen, einschließlich der Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften.
Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insb. auch das Traden und Halten von Optionen, Wert-papieren, ETF's und anderen Investments. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen |