Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen sowie alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören. Außerdem gehören der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Wohnungs- und Teileigentum im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung von Grundbesitz zum Gegenstand des Unternehmens.
Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte gemäß § 34c GewO. Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.