| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden. Geschäftsführer können
ermächtigt werden, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen |