Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Gründung und der Betrieb von zahnärztlichen MVZs im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nicht ärztlichen Leistungen für privat und gesetzlich versicherte Patienten im Bereich der Zahnheilkunde sowie aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die zahnärztlichen Leistungen werden von Zahnärzten unter Beachtung der jeweiligen berufs- und vertragszahnärztrechtlichen Vorschriften erbracht.