| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Vermögensgegenständen aller Art als vermögensverwaltende Gesellschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen im In- und Ausland gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.
3. Sie darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können, insbesondere kann die Gesellschaft Finanzierungs- und Managementaufgaben für ihre Beteiligungen wahrnehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |