Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder
durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Errichtung und Betrieb einer Betreuungseinrichtung/Tagesstätte für Krippen-, Elementar- und Vorschulkinder. Diese sollen hier in einem multikulturellen und auf Toleranz ausgerichteten gesellschaftlichen Umfeld betreut, gefördert und zur Schaffung einer guten Sozialkompetenz angeregt werden, wobei auch Mehrsprachigkeit gefördert werden soll.