| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Für die nachfolgend aufgeführten Rechtshandlungen auch im Namen eines anderen Unternehmens, dessen Geschäfte die Gesellschaft führt, bedarf es der Zustimmung von 75% der Stimmanteile der Gesellschaft:
a. Einstellung und Abberufung von Prokuristen und die Erteilung von Handlungsvollmachten,
b. Abschluss von festen Einstellungsverträgen, in denen eine höhere Jahresvergütung als brutto 40.000,00 € inkl. Sonderzahlungen vereinbart werden,
c. Gewährung von Darlehen und Versorgungszusagen,
d. die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Abgabe von Bürgschaften und Garantieerklärungen,
e. Abschluss von langfristigen Pacht-, Miet- und Leasingverträgen,
f. Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren und Beteiligungen,
g. Anschaffung von selbstständigen Wirtschaftsgütern im Werte von über 5.000,00 € pro Wirtschaftsgut,
h. Kreditaufnahmen von mehr als 5.000,00 €,
i. Ankauf und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
j. Errichtung von Gebäuden oder Durchführung von Umbauten für eigene Zwecke der Gesellschaft mit einem Kostenaufwand von mehr als 5.000,00 €,
k. Feststellung von Bilanzen, auch für solche von Beteiligungsfirmen,
l. Auswahl des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers,
m. Gründung von Zweigniederlassungen. |