Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, soweit nicht erlaubnispflichtig, insbesondere der Handel mit Mal-, Zeichen- und Künstlerbedarf, Grafik-Designbedarf, reprotechnischen Geräten und Retuschematerial, Fotomaterial, Literatur, Bürobedarf einschließlich Büromaschinen und -möbeln sowie sonstigen Einrichtungen für Büros und Studios.