Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte (vermögensverwaltende GmbH).