Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Unterstützung von Musiknutzern hinsichtlich der Lizenzierung von öffentlicher Musiknutzung, deren Anmeldung, Tarif- und Vertragsoptimierung, Rechnungsprüfung, sowie bei der Korrespondenz mit Verwertungsgesellschaften.