| Gegenstand | Herstellung von Lebensmitteln sowie der Handel mit Lebensmitteln sowie mit Kleidung, Merchandisingprodukten, Printmedien, Büchern; des Weiteren Catering, Veranstaltung von Workshops, Bildungsarbeit, Entwurf und Gestaltung von Reden.
Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. |