| Gegenstand | Eingehen von Stillhaltergeschäften zur Erzielung von Einnahmen und Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art sowie Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis , insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. Sowie Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Errichtung von Gebäuden auf solchen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung, insbesondere deren Vermietung und Verwaltung, sowie deren sonstigen Verwertung sowie die Beteiligung an Gesellschaften die den vorgenannten Unternehmensgegenstand (ganz oder teilweisse) erfüllen.
Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen zu beteiligen, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen im Inland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern |