Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufgaben im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus sowie der Infrastruktur, die Betreuung, Verwaltung, Bewirtschaftung und Veräußerung von Grundeigentum im Rahmen behördlicher Erlaubnisse