Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf, Verkauf und Ausschank von alkoholischen und nichtalkoholischen Genussmitteln, insbesondere Bier, Spirituosen, Kaffee und Softdrinks auf öffentlichen und privaten Veranstaltungen mittels Bierwagen, Hütten, Zelten, Ladentheken o.ä. sowie innerhalb von Gebäuden mittels Verkaufsständen, Theken o.ä. und Planung und Veranstaltung von eigenen Events sowie im Auftrag für private, geschäftliche und öffentliche Kunden