Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Design, Entwicklung, Betreibung und Vermarktung zukunftsgewandter, innovativer Technologien für das eigene oder externe Unternehmen (insb. Websites, Apps, onlinebasierte Dienste).