| Gegenstand | Die Bewirtschaftung und der Vertrieb von Grundstücken. Die Gesellschaft kann sich an allen Unternehmen beteiligen, die einen gleichen oder ähnlichen Gegenstand aufweisen oder Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck dieser Gesellschaft dienlich sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. |