Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Durchführung von Gutachten, Prüfungen, Zertifizierungen in allen in Betracht kommenden Bereichen des Qualitätswesens in den Erneuerbaren Energien sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft und der ihr verbundenen Bereiche.