| Gegenstand | ist die Verwaltung eigenen Vermögens und in diesem Zusammenhang insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen.
Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, und zu diesem Zweck auch Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. |