Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Verwaltung eigenen Vermögens und in diesem Zusammenhang insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen.
Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, und zu diesem Zweck auch Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.