Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Restaurants, die Zubereitung und der Verkauf von Speisen sowie alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, die Ausrichtung von Festlichkeiten aller Art und die Durchführung von verwandten Nebengeschäften, die zur Erreichung des Firmenzwecks geeignet sind sowie der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Die Gesellschaft kann andere Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten oder sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen sowie deren Geschäfte führen.