| Gegenstand | Die Durchführung von Seminaren und Beratungen sowie der Vertrieb im Bereich der Datentechnik, insbesondere der Hardware- und Softwareprodukte. Die Gesellschaft ist berechtigt alle zur Erlangung des Gesellschaftszwecks erforderlichen Geschäfte durchzuführen. Sie kann sich an anderen Gesellschaften und Unternehmen mit einem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck beteiligen. Es ist zulässig, Zweigniederlassungen und Geschäftsstellen zu errichten. |