| Gegenstand | Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten einschließlich der Übernahme von Treuhandgeschäften. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften gleicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Auch Beteiligungen an berufsständischen Vereinigungen sind möglich. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. |