| Gegenstand | Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Veräußerung und sonstige Verwertung von Unternehmensbeteiligungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere auch die Konzernsteuerung und -verwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen und sonstige Geschäfte zu betreiben. |