| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind 2 von ihnen gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Auch bei Bestellung mehrerer Geschäftsführer kann einzelnen von ihnen Alleinvertretungsrecht eingeräumt werden. Sofern ein Geschäftsführer bestellt ist, ist dieser von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |