Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind 2 von ihnen gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Auch bei Bestellung mehrerer Geschäftsführer kann einzelnen von ihnen Alleinvertretungsrecht eingeräumt werden. Sofern ein Geschäftsführer bestellt ist, ist dieser von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Handel mit Zahnersatz aller Art, insbesondere für Privatpatienten sowie mit den hierzu erforderlichen notwendigen Nebenprodukten. Die Gesellschaft kann gleiche oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder sich an solchen beteiligen. Darüber hinaus kann sie alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck förderlich zu sein.