Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Handel mit Neu- und Gebrauchtwaren sowie Wirtschaftsgütern. Gegenstand ist ferner das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Managementleistungen; ebenso die Vermietung von Immobilien. Ausgenommen sind sämtliche erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.