Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Neu- und Gebrauchtwaren sowie Wirtschaftsgütern. Gegenstand ist ferner das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Managementleistungen; ebenso die Vermietung von Immobilien. Ausgenommen sind sämtliche erlaubnispflichtige Tätigkeiten.