mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien, sowie alle damit zusammen-hängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.