| Gegenstand | Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt; die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen, auch geschäftsführend, beteiligen, Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten |