| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von eigenem Grundbesitz und eigenem Vermögen.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Gesellschaften im In- und Ausland zu errichten, zu führen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche vollständig zu übernehmen sowie die persönliche Haftung im Rahmen anderer Gesellschaften, z.B. einer GmbH & Co.KG, zu übernehmen.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. |