| Gegenstand | ist der Erwerb, das Halten, der Bau, das Sanieren, das Verwalten und der Verkauf von Immobilien (kein Immobilienhandel).
Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. |