Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Erwerb, das Halten, der Bau, das Sanieren, das Verwalten und der Verkauf von Immobilien (kein Immobilienhandel).
Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.