Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
ist die Verwaltung eigenen Vermögens und das Betreiben von Immobiliengeschäften sowie der Handel mit eigenen Wertpapieren und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art selbstständig oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist.