| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind.
Die Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB können durch Gesellschafterbeschluss aufgehoben werden. |